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Sachverständigenbüro
für Geotechnik

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Waldstraße 8
29451 Dannenberg/Elbe

Tel.: 05861 98 60 42
        0171 529 42 08

salomo-kp@outlook.com

www.Geotechnik-Niedersachsen.com

Das Büro

Wir sind ein Sachverständigenbüro für Geotechnik. und helfen bei der Bewältigung anspruchsvoller geotechnischer Aufgaben.  Bei jeder Hoch- und Tiefbautätigkeit hat die Geotechnik im Wortsinne eine grundlegende Bedeutung. Der Fuß aller Bauwerke - die Gründung - gewährleistet, dass das Bauwerk sicher auf dem Boden steht, und stehen bleibt! Die hierfür erforderlichen Untersuchungen und erdstatischen Berechnungen liefert Ihnen unser Büro und gründet erfolgreich Ihr Bauwerk.
Es geschieht jedoch immer wieder, dass bereits seit langem scheinbar sicher stehende Bauwerke plötzlich Risse oder sogar Schiefstellungen aufweisen, deren Ursachen in der Gründung oder im Untergrund liegen können.
 
Auch hier hilft Ihnen das Sachverständigenbüro für Geotechnik - Prof. Dr.-Ing. Salomo - weiter.
 
Bei gegebenenfalls daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Herr Prof. Dr.-Ing. Salomo bereits seit 1981 in seiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ein verlässlicher Berater an Ihrer Seite.
Nach über 40 Jahren erfolgreicher Ingenieurstätigkeit als Geotechniker in dem von ihm gegründeten Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltmanagement - Prof. Dr.-Ing. Salomo + Partner mbH in Uelzen beschränkt sich Prof. Dr. Salomo nun noch intensiver auf seine Kernkompetenz, nämlich auf die Beratung in schwierigen geotechnischen Situationen und auf die Erarbeitung von Lösungsstrategien.
Unsere überwiegenden Aufgabengebiete sind
  • Baugrunderkundungen,
  • Gründungsberatungen,
  • Spezialtiefbau,
  • Beratungen bei Gründungsschäden
  • gerichtliche u. außergerichtliche SV-Gutachten. 
Ihr Problem ist unsere Herausforderung - unsere Lösung ist Ihr Erfolg!
Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
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Unsere Leistungen

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Baugrunderkundung

Leistungen

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Die möglichst detaillierte Kenntnis des Untergrundaufbaus und die geotechnische Bewertung der Untergrundeigenschaften sowie die Kenntnis des Grundwasserstandes und die zuverlässige Einschätzung der Grundwasserdynamik sind unerlässliche Voraussetzung für ein fachlich zutreffendes räumliches Modell des Untergrundes um sein mechanisches Verhalten prognostizieren zu können.

Zur Untersuchung der Eignung als Baugrund und zur Erkundung der Grundwasserverhältnisse können nur stichprobenartige Untersuchungen eingesetzt werden. Hierfür stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung, die jeweils fallorientiert zum Einsatz kommen.

verschiedenen Methoden zur Baugrunderkundung

Gründungsberatung, Nachweis der Standsicherheit und Bauüberwachung

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Nach DIN 1054:2021-04 werden Gründungen sowohl bei Flachgründungen als auch bei Tiefgründungen als Flächengründungen bezeichnet, wenn sie in der Sohlfläche die Kräfte direkt in den tragfähigen Baugrund abtragen (Einzelfundament, Streifenfundament, Gründungsplatte).

 

Der Gegensatz sind Punktgründungen, z.B. Pfahlgründungen, bei denen die Bauwerkslasten stark konzentriert und punktuell in den Untergrund eingeleitet werden.

Flachgründungen sind Gründungen bei denen unmittelbar unter dem Fundament eine ausreichend mächtige, tragfähige Bodenschicht ansteht oder durch Bodenaustausch oder Bodenverbesserungen geschaffen wird.
Im Gegensatz dazu werden bei Tiefgründungen die Bauwerkslasten auf tiefliegende, tragfähige Bodenschichten abgetragen. Dabei werden je nach Art der Lastübertragung Gründungen auf einzelnen Pfählen und auf großflächigen Gründungskörpern unterschieden. Hierzu zählen auch linienhafte Gründungen wie Pfahlwände.
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Schadensbegutachtung und Beweissicherung

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Setzungsrisse durch Grundwasserveränderungen

Hangrutschung Sandgrube

Die Ursachen für Bauwerksschäden, die auf die Gründung zurückzuführen sind, können entweder auf eine Veränderung der Untergrundeigenschaften zurückgeführt werden oder sie entstehen infolge einer Veränderung im/am Bauwerk (Nutzungsänderung, Änderung der Konstruktion,, Belastungserhöhung durch Aufstockung, Anbauten u.v.m.). Bei den Untergrundverformungen sind Setzungen und Sackungen zu unterscheiden. 

Setzungen sind belastungsabhängige vertikale Verformungen des Untergrundes und der darauf stehenden Bauwerke.
 
Sie stehen somit hinsichtlich der Ursache im Gegensatz zu den belastungsunabhängigen Sackungen des Untergrundes, wie sie z.B.
  • durch Kornumlagerungen infolge von Erschütterungen oder durch innere Kornumlagerungen infolge strömenden Wassers oder 
  • durch Wassergehaltsveränderungen (z.B. Schwinden durch Austrocknung bindiger oder organischer Bodenschichten) oder
  • durch Materialabbau organischer Böden infolge fortschreitender Mineralisierung
entstehen können. Sackungen von Böden treten entweder unmittelbar zeitgleich mit der auslösenden Ursache (z.B. Rammerschütterungen) oder aber deutlich zeitverzögert (z.B. Materialabbau) auf. Häufig werden Sackungen jedoch – fälschlich – auch als Setzung bezeichnet.
Oft sind Veränderungen des Grundwasserstandes ursächlich für Gebäudesetzungen. Dabei erhöht sich bei einem Absinken des Wasserspiegels die Wichte des Bodens (der Auftrieb entfällt und der Boden "wird schwerer"). Durch die damit verbundene Lasterhöhung entstehen Untergrundsetzungen.

Warum sind eine Baugrunderkundung und eine Gründungsberatung notwendig und sinnvoll?

Die Errichtung eines Bauwerkes setzt voraus, dass die Lasten des Bauwerkes vom Untergrund "getragen" werden können.  Um das jedoch beurteilen zu können, müssen Art und Aufbau des Untergrundes bekannt sein.

Nur mit der Kenntnis des geschichteten Aufbaus des Untergrundes und der Grundwasserverhältnisse  ist es möglich, ein auf das jeweilige Bauwerk abgestimmtes Gründungskonzept zu entwickeln.
 
Anderenfalls sind Schäden am Bauwerk, die auf eine unzureichende Gründung zurückzuführen sind, nicht auszuschließen. 
 
Allen bekannt sind die Folgen der im 12. Jahrhundert eingesparten Untergrunderkundung in Pisa:  


Eine falsche - d.h. eine nicht dem Untergrund angepasste Gründung - kann nur mit einem großen Aufwand soweit stabilisiert werden, dass keine weiteren Schäden zu erwarten sind.  In Sonderfällen ist es sogar möglich, Setzungsschäden durch ausgeklügelte Verfahren des Spezialtiefbaus "rückgängig" zu machen und schiefstehende Bauwerke anzuheben.

In jedem Fall ist eine Sanierung einer Gründung mit erheblichen Kosten verbunden.
Sollten Sie also Schäden an Ihrem Bauwerk bemerken oder befürchten, dass derartige Gründungsschäden entstehen, können wir Sie gerne beraten.

Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E-Mail, um einen  Termin zu vereinbaren. 





 
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Gerichtliche und

außergerichtliche SV-Gutachten und Beweissicherung

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Beruflicher Werdegang

Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Salomo wurde bereits 1983 von der IHK Lüneburg-Wolfsburg als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bodenmechanik, Baugrund- und Gründungsfragen und Geotechnik der Deponien und kontaminierter Böden bestellt.

  • Studium des Bauingenieurwesens an der TU Berlin. Promotion zum Dr.-Ing. 1979 im Bereich Tunnelbau.

  • 1971/73 Statiker bei der Firma Dyckerhoff & Widmann AG in Berlin und München.

  • 1978/79 Bauleiter beim U-Bahnbau in Essen.

  • 1973/78 Lehrtätigkeit als Wissesnschaftlicher Assistent im Fach Grundbau und Bodenmechanik an der TFH Berlin und TU Berlin.

  • 1978/2011 Professor für Geotechnik an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Leuphana Universität Lüneburg.

  • 1981/2021 geschäftsführender Gesellschafter der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo + Partner mbH in Uelzen und Rostock.

Prof. Salomo hat in über 100 Gerichtsverfahren gutachterlich zur Sachverhaltsklärung beigetragen. 

In zahlreichen außergerichtlichen Baugrund- und Gründungsgutachten hat er bei sehr unterschiedlichen Untergrundverhältnissen das Konzept für eine kostengünstige standortbezogenen Bauwerksgründung erarbeitet.

In Fällen, bei denen Bauwerksschäden durch eine falsche oder durch eine nicht ausreichend dimensionierte Gründung entstanden sind, werden Konzepte für eine Nachgründung (Gründungsverbesserung) oder für eine Neugründung des Gebäudes erarbeitet.  Dabei werden ggf. auch neueste Erkenntnisse auf dem Gebiet des Spezialtiefbaus berücksichtigt.

Beweissicherungen durch einen qualifizierten Sachverständigen sind notwendig:
  • im Vorfeld von Baumaßnahmen, bei denen Schäden an der bereits vorhandenen Bebauung möglich sind (vorbeugende Beweissicherung) und
  • nach eingetretenem Schadensfall zur Beobachtung des weiteren Schadensverlaufes (begleitende Beweissicherung).
 
Dabei werden die Gebäude auf bereits vorhandene Bauschäden untersucht. Die Schäden werden protokolliert, beschrieben und photographisch gesichert.
 

Bei der vorbeugenden Beweissicherung werden häufig im Vorfeld von Erd- und Grundbaumaßnahmen entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Typische Einsatzgebiete sind beispielsweise Kanalbauarbeiten, Grundwasserabsenkungen sowie alle Maßnahmen in der direkten oder auch weiteren Umgebung, von denen starke Erschütterungen oder Vibrationen ausgehen können, wie z.B. beim Rammen oder Rütteln von Spundwänden, Pfählen, Trägern o.ä. Hierzu zählen aber auch Situationen, bei denen z.B. durch Verkehrsumleitungen vorübergehend höhere Verkehrsbelastungen durch Schwerlastverkehr an bis dahin verkehrsberuhigten Siedlungsstraßen entstehen.

Als Folge dieser genannten Einflüsse können selbst an bis dahin rissefreien Gebäuden Setzungsrisse entstehen. Der erforderliche Untersuchungsumfang hängt von den örtlichen Gegebenheiten und von der geplanten Baumaßnahme ab. Nach unseren Erfahrungen sollte jedoch immer der Rat von Fachleuten eingeholt werden, wenn in geringerer Entfernung als 15 bis 20 m entsprechende Maßnahmen geplant sind.
In der begleitenden Beweissicherung ist es von ausschlaggebender Bedeutung, vor Beginn der als kritisch angesehenen Baumaßnahme eine Beweissicherung des Ist-Zustandes durchzuführen. Nur so ist es später möglich, Veränderungen gegenüber dieser „Null-Feststellung“ zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere bereits vorhandene Risse oder andere erkennbare Schwächezonen des Gebäudes für die weitere Beobachtung wichtig. Insbesondere an diesen gezielt ausgewählte Beobachtungspunkten (z.B. „Gipsmarken“ und Rissmonitore) lassen sich aus den Messungen über einen längeren Zeitraum die ablaufenden Bauwerksbewegungen modellmäßig erfassen und prognostizieren. Hieraus ist sind eine fundierte Bewertung der tatsächlichen Schadensschwere und eine Prognose über die weitere Schadensentwicklung einschließlich eines Sanierungskonzeptes möglich.
 
Dabei übernimmt der beweissichernde Sachverständige eine neutrale Vermittlerrolle und trägt so bereits im Vorfeld eines möglichen Rechtstreits zur Klärung und Versachlichung bei. Aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, die etwa im Zuge einer Grenz- und Lückenbebauung oft vorprogrammiert sind (Beeinflussungen der Nachbargebäude durch den Neubau, Einfluss einer bauzeitig betriebenen Grundwasserabsenkung u.v.m.) lassen sich durch rechtzeitige Einholung eines Beweissicherungsgutachtens oft vermeiden.
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